Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Kind eine Schule in Sachsen-Anhalt besucht, die nicht fußläufig erreichbar ist, bietet der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt eine Beförderungsmöglichkeit an. In den meisten Fällen sind die Schulen in den öffentlichen Personennahverkehr (zum Beispiel Bus oder Bahn) eingebunden oder es fährt ein Schulbus.
Wenn keine Beförderung vom Landkreis oder kreisfreien Stadt organisiert wird, können Sie sich die Fahrtkosten zwischen dem Hauptwohnsitz und der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform unter Umständen erstatten lassen.
In folgenden Fällen besteht Anspruch der Schülerinnen und Schüler eines Gebietes auf eine zumutbare Beförderung oder der jeweiligen Erziehungsberechtigten auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen durch die zuständigen Träger der Schülerbeförderung:
- Besuch einer allgemeinbildenden Schule bis einschließlich der 10. Klasse oder
- Besuch einer Förderschule oder
- Teilnahme am Berufsvorbereitungsjahr oder
- Teilnahme am ersten Schuljahrgang derjenigen Berufsfachschulen, zu deren Zugangsvoraussetzungen kein mittlerer Schulabschluss gehört
und,
- Überschreitung der vom Träger der Schülerbeförderung bestimmten Mindestentfernung oder
- beim Vorliegen einer Behinderung unabhängig von einer Mindestentfernung.
In bestimmten Fällen besteht auch dann ein Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten, wenn die besuchte Schule nicht die nächstgelegene Schule ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die zuständige Stelle sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie benötigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn die Fahrkosten für das vergangene Schuljahr erstattet werden sollen, reichen Sie den Antrag bitte bis zum 30.09. eines jeden Jahres ein.
Anträge / Formulare
Die notwendigen Formulare werden von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten über die Schulen ausgegeben.
Einige Landkreise und kreisfreien Städte stellen diese auch im Internet bereit.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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