Förderschule Aufnahme anmelden

Leistungsbeschreibung

Bei Ihrem Kind wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt und in einer anderen Schulform kann Ihr Kind nicht ausreichend gefördert werden?

Eine Förderschule bietet Ihrem Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein spezielles Lernumfeld.  Trotz einer Behinderung oder anderer Beeinträchtigungen erhält Ihr Kind die Möglichkeit Bildungsangebote in Anspruch zu nehmen. Diese Schulen sind in ihrer pädagogischen Arbeit auf unterschiedliche Schwerpunkte im Förderbedarf ausgerichtet.

Folgende Förderschulen gibt es in Sachsen-Anhalt:

  • Förderschulen für Blinde und Sehgeschädigte
  • Förderschulen für Gehörlose oder Hörgeschädigte
  • Förderschulen für Körperbehinderte
  • Förderschulen für Lernbehinderte
  • Förderschulen für Sprachentwicklung
  • Förderschulen mit Ausgleichklassen
  • Förderschulen für Geistigbehinderte

Förderschulen arbeiten mit anderen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zusammen und unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Kind alle Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen erwerben.        

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Aufnahme an einer Förderschule kann in der Regel bis zum 6. Schuljahr erfolgen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Dohndorf

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Zuständigkeit

Schulen des Landkreis Anhalt-Bitterfeld Angelika-Hartmann-Schule Köthen, Förderschule für Geistigbehinderte

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Kontakt

Fax:
03496 405180
Telefon:
03496 555858