Schädlinge/Ungeziefer melden
Leistungsbeschreibung
Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. In der Regel treten Ratten dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Nahrung und Unterschlupf finden die Ratten meist dort, wo Rattenanziehender Unrat, wie Polstermöbel und Teppichreste abgelagert wird. Als Nahrung dienen generell sämtliche Lebensmittelabfälle.
Wenn Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es folgendes zu beachten:
Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet. Sie haben ihn unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bereich der Befall aufgetreten ist.
Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
- Köthen (Anhalt),
- Klepzig,
- Hohsdorf,
- Baasdorf,
- Gahrendorf,
- Kleinwülknitz,
- Porst,
- Merzien,
- Geuz,
- Elsdorf,
- Zehringen,
- Wülknitz,
- Löbnitz an der Linde,
- Großwülknitz,
- Arensdorf,
- Dohndorf
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Auf den Spuren Alfred Tokayers“ 04. Mai bis 01. September 2024
![Alle Termine zu dieser Veranstaltung](res/iconset/calendar.png)
Historisches Museum im Schloss Köthen