Bestellung als Insolvenzverwalter beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bei Insolvenzverfahren, für die Eigenverwaltung angeordnet wurde, als Sachwalter tätig werden wollen, müssen Sie vom zuständigen Insolvenzgericht bestellt werden.

Zum Sachwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zu bestellen, die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Sachwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist.

Sie erhalten eine Urkunde über Ihre Bestellung. Bei Beendigung Ihres Amtes haben Sie die Urkunde dem Insolvenzgericht zurückzugeben.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Porst

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Zuständigkeit

Amtsgericht Dessau-Roßlau

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 11:00 Uhr Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 11:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein

Kontakt

Telefon:
0340 2020
Fax:
0340 202-1289
Fax:
0340 202-1290

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
Hauptpost oder August-Bebel-Platz Hauptpost 12,14,15 August-Bebel-Platz 11,12,127
Straßenbahn:
Hauptpost oder August-Bebel-Platz Hauptpost 1, 3, 4 August-Bebel-Platz 3

Parkplätze

null
Art
Parkplatz
Anzahl
20
Gebührenpflichtig
ja