Rentenberatung erbringen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Rentenberatung auf folgenden Gebieten betreiben wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen:

  • gesetzliche Renten- und Unfallversicherung,
  • soziales Entschädigungsrecht,
  • übriges Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.

Voraussetzung
Erforderlich ist  ein Nachweis besonderer Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten.

Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit.

Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.

Die Rentenberatung ist ein Teilbereich der Rechtsberatung nach § 10 Rentendienstleistungsgesetz.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Erteilung einer Rentenberatungserlaubnis ist der Präsident des Landgerichts Halle.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Löbnitz an der Linde

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Zuständigkeit

Landgericht Halle

Öffnungszeiten

Monag 08:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Anschrift
Postanschrift Landgericht Halle
Hansering 13
06108Halle (Saale)
Postfach 10 02 59
06141Halle (Saale)

Kontakt

Telefon:
0345 2200
Fax:
0345 2203379
Web:
https://lg-hal.sachsen-anhalt.de