Personen und Einrichtungen zur Abnahme von Wesenstests an Hunden anerkennen

Leistungsbeschreibung

Die Anerkennung einer sachverständigen Person oder Einrichtung erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Führungszeugnis (Belegart „O“) zur Vorlage bei einer Behörde der anzuerkennenden Person oder mit der Leitung der Einrichtung beauftragten Person(en)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt)

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Zuständigkeit

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