Zulassung als Patentanwältin oder Patentanwalt beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Patentanwältin oder Patentanwalt dürfen Sie insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen:

  • zu Erfindungen, Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Designs, Topographien oder Sortenschutzrechten beraten;
  • gewerbliche Schutzrechte anmelden;
  • Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten verfolgen, wenn keine Vertretung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erforderlich ist;
  • Ihre Mandantinnen und Mandanten vor folgenden Institutionen vertreten:
    • Deutsches Patent- und Markenamt,
    • Bundespatentgericht,
    • Bundessortenamt,
    • Bundesgerichtshof in Nichtigkeitsverfahren.

Ihre Zulassung müssen Sie bei der Patentanwaltskammer beantragen. Die Patentanwaltskammer prüft Ihren Antrag. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie eine Zulassungsurkunde ausgestellt und Sie dürfen als "Patentanwältin" oder "Patentanwalt" arbeiten.

An wen muss ich mich wenden?

Über den Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft entscheidet die Patentanwaltskammer in München.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Hauptantrag: ausgefülltes Antragsformular
  • ausgefüllter Fragebogen zum Antrag auf Zulassung
  • amtlich beglaubigte Kopie der Patentassessorenurkunde
  • amtlich beglaubigte Kopien Ihrer akademischen Grade und Titel
  • Kopie Personalausweis
  • unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung im Original
    • Mindestversicherungssumme: 250.000 EUR für jeden Versicherungsfall beziehungsweise eine vorläufige Deckungszusage
  • wenn Sie in einem ständigen Dienstverhältnis mit einem Unternehmen stehen:
    • Kopie des Arbeitsvertrages und
    • Freistellungserklärung des Arbeitgebers im Original
  • wenn Sie Ihre Ausbildung nicht bei einer freiberuflichen Patentanwältin oder einem freiberuflichen Patentanwalt absolviert haben:
    • Nachweis der halbjährigen Tätigkeit bei einer freiberuflichen Patentanwältin oder einem freiberuflichen Patentanwalt

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 300,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

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Zuständigkeit

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