Lebensmittel: Einfuhruntersuchung

Leistungsbeschreibung

Sie führen als Unternehmer Lebensmittel in die EU ein? Dann haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass die vorgeschriebenen Einfuhruntersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Bei der Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ebenso von lebenden Tieren) hat der für den Transport Verantwortliche die Ankunft der Sendung an der Grenzkontrollstelle vorher der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Von der für die Grenzkontrollstelle zuständigen Behörde wird eine Einfuhruntersuchung durchgeführt, die eine Dokumentenprüfung, eine Nämlichkeitskontrolle (Inaugenscheinnahme) und eine Warenuntersuchung umfasst.

Bei der Einfuhr von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs werden ebenfalls bestimmte Untersuchungen durchgeführt. Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

An wen muss ich mich wenden?

Die gewerbliche Einfuhr von Lebensmitteln kann nur über dafür zugelassene Grenzkontrollstellen (GKS) abgefertigt werden.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr (GVDE) nach Anhang III der VO (EG) Nr. 136/2004
  • Veterinärbescheinigung
  • gegebenenfalls Einfuhrgenehmigung
  • einzuführende Ware

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen das Eintreffen der Sendung mindestens einen Werktag vor dem Eintreffen der Sendung anzeigen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Großwülknitz

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Zuständigkeit

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