Überwachung des Lärmschutzes beantragen

Leistungsbeschreibung

Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.

Zum Lärmschutz gehört u.a. eine vorsorgende Planung wie zum Beispiel die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist und möglichst wenige stört.

Im Sinne des Lärmschutzes erfolgt eine sinnvolle Zuordnung von Wohn- und Industriegebieten mit den Mitteln der Bauleitplanung .

Die heutzutage vielseitigsten baulichen Maßnahmen sind Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle, Lärmschutztunnel und Schallschutzmauern. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen mit Fördermaßnahmen des Landes, des Bundes und der EU unterstützt werden. Ansprechpartner und zuständig für die Förderung ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Das Landesamt für Umweltschutz wirkt bei der Lärmkartierung und der Lärmminderungsplanung mit.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Zehringen

Stadtnachrichten

zu weiteren Nachrichten

Veranstaltungen

zum Veranstaltungskalender

Zuständigkeit

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Kontakt

Telefon:
0345 514-2500
Fax:
0345 514-2512