Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege eines Ausschnittes der Erdoberfläche (Landschaft). Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten oder Ruhezonen erklärt werden. Des Weiteren können bestimmte Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Landschaft haben, in einem naturschutzbehördlichen Verfahren behördlich untersagt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz..

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Löbnitz an der Linde

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Zuständigkeit

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

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Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

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