Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft beantragen
Leistungsbeschreibung
Ungewollt kinderlose Paare können bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion (Kinderwunschbehandlung) eine Unterstützung aus Landes- und Bundesmitteln erhalten.
Die Zuschüsse können sowohl an Ehepaare, als auch an Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, gezahlt werden.
Welche Zuschüsse gibt es?
Sie erhalten bis zu 50% des Eigenanteils zurück. Der Zuschuss beträgt aber maximal
- 800 Euro für In-Vitro-Fertilisations- (IVF-Behandlung) bzw.
- 900 Euro für Intrazytoplasmatischen-Spermieninjektions-Behandlungen (ICSI-Behandlungen)
Die Förderung wird jeweils für den 1. Bis 3. Behandlungszyklus gewährt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Förderung der Kinderwunschbehandlung durch den Bund und das Land Sachsen-Anhalt
- Welche Unterlagen außerdem benötigt werden, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle im Landesverwaltungsamt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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NEU !!! Lesestart - MINI für Kinder von 3 - 4 Jahren !!! NEU

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Zuständigkeit
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesjugendamt - Familie und Frauen
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
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- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- 0345 514-1657
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