Implantieren von Identifikationschips bei Hunden durchführen
Leistungsbeschreibung
Das Implantieren von Identifikationschips bei Hunden erfolgt durch die zuständige Stelle.
Der Chip ersetzt nicht die Hundemarke, denn mit der Marke wird der Nachweis geführt, dass für den betreffenden Hund die Hundesteuer bezahlt wurde. In vielen Städten und Gemeinden ist das Anbringen der Marke am Halsband des Hundes nach wie vor Pflicht.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der praktizierenden Tierärztin und dem praktizierenden Tierarzt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Hund, der älter als sechs Monate ist, muss gechippt sein.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Tag der offenen in der Kita „Angelika Hartmann“
von 10:00 Uhr bis 16:00 UhrKita "Angelika Hartmann"
„Zauber der Operette" im Schloss Köthen
ab 16:00 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen - Johann-Sebastian-Bach-Saal
Führung Neue Musicalien-Kammer: Ein Rundgang durch das klingende Museum
ab 15:00 UhrSchloss - Schlosshof