Implantieren von Identifikationschips bei Hunden durchführen

Leistungsbeschreibung

Das Implantieren von Identifikationschips bei Hunden erfolgt durch die zuständige Stelle.

Der Chip ersetzt nicht die Hundemarke, denn mit der Marke wird der Nachweis geführt, dass für den betreffenden Hund die Hundesteuer bezahlt wurde. In vielen Städten und Gemeinden ist das Anbringen der Marke am Halsband des Hundes nach wie vor Pflicht.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ein Hund, der älter als sechs Monate ist, muss gechippt sein.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Gahrendorf

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Zuständigkeit

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.