Anerkennung als Hufbeschlagschmied beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/in oder Hufbeschlaglehrschmied/in tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung. Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).

Welche Gebühren fallen an?

EUR 30,00 bis EUR 45,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Tätigkeit darf erst nach Anerkennung durch die zuständige Behörde ausgeübt werden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Wülknitz

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Zuständigkeit

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
siehe Hinweise
Aufzug vorhanden
siehe Hinweise

Adressen

Anschrift
Postanschrift Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten
Dessauer Straße 70
06118Halle (Saale)
Postfach 200256
06003Halle (Saale)

Kontakt

Telefon:
0345 514-2654
Fax:
0345 514-1444
Web:
www.lvwa.sachsen-anhalt.de