Anerkennung als Hufbeschlagschmied beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/in oder Hufbeschlaglehrschmied/in tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung. Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).
Welche Gebühren fallen an?
EUR 30,00 bis EUR 45,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Tätigkeit darf erst nach Anerkennung durch die zuständige Behörde ausgeübt werden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
- Köthen (Anhalt),
- Elsdorf,
- Gahrendorf,
- Zehringen,
- Wülknitz,
- Merzien,
- Hohsdorf,
- Kleinwülknitz,
- Dohndorf,
- Geuz,
- Baasdorf,
- Löbnitz an der Linde,
- Porst,
- Klepzig,
- Großwülknitz,
- Arensdorf
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Zuständigkeit
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten
Beschreibung
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- siehe Hinweise
- Aufzug vorhanden
- siehe Hinweise
Adressen
Dessauer Straße 70
06118Halle (Saale)
06003Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 0345 514-2654
- Fax:
- 0345 514-1444
- E-Mail:
- poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
- Web:
- www.lvwa.sachsen-anhalt.de