Anerkennung als Hufbeschlagschmied beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/in oder Hufbeschlaglehrschmied/in tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung. Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Tätigkeit darf erst nach Anerkennung durch die zuständige Behörde ausgeübt werden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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Stadtnachrichten
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Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
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"Heavysaurus" - Vier Dinos und ein Drache auf „Pommesgabel Tour“
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"Über die Artenvielfalt" - Führung durch die Sonderausstellung
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Historisches Museum im Schloss Köthen
Lesung: "Ich war Eva Diamant" - Illustratorin und Autorin Stephanie Lunkewitz stellt ihr neues Buch vor
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Zuständigkeit
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.Angaben zur Barrierefreiheit
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