Löschung aus Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnis (HWK) beantragen

Leistungsbeschreibung

Betriebe des zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerks sowie des handwerksähnlichen Gewerbes sind Pflichtmitglied ihrer jeweiligen Handwerkskammer und dort entweder in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen.

Wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorlagen oder nachträglich wegfallen und die Handwerkskammer von diesen Umständen Kenntnis erlangt, wird der Betrieb von Amts wegen gelöscht.  Zuvor wird dem Betrieb regelmäßig Gelegenheit gegeben, zu der beabsichtigten Löschung Stellung zu nehmen.

Mit der Löschung erlischt auch die Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer. Sofern ein zulassungspflichtiger Handwerksbetrieb aus der Handwerksrolle gelöscht wird, muss die Handwerkskarte an die Handwerkskammer zurückgegeben werden.

An wen muss ich mich wenden?

Handwerkskammer (HWK)

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Arensdorf

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Zuständigkeit

Handwerkskammer Halle

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Adressen

Anschrift
Postanschrift Handwerkskammer Halle
Graefestraße 24
06110Halle (Saale)

Kontakt

Telefon:
0345 2999-0