Abschrift eines Grundbuches beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken. In den Grundbüchern werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke wie Wegerecht, Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden eingetragen.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Grundbuch einsehen oder Abschriften daraus beantragen. In Zweifelsfällen wird das zuständige Grundbuchamt von Ihnen verlangen, dass Sie das berechtigte Interesse glaubhaft machen oder nachweisen.

Außerdem können Sie schriftlich eine Eintragung in das Grundbuch beantragen. Dies ist immer dann erforderlich, wenn Sie zum Beispiel das Eigentum an einem Grundstück übertragen, das heißt ein Grundstück kaufen oder verkaufen oder ein Grundpfandrecht an Ihrem Grundstück bestellen wollen.

Voraussetzungen für die Eintragung sind:

  • schriftlicher Antrag,
  • Eintragungungsbewilligung,
  • Sie sind Eigentümer des Grundstücks,
  • die Voreintragung desjenigen, dessen Recht durch die Eintragung betroffen wird,
  • die Einhaltung besonderer Formvorschriften, d. h. Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zur Eintragung erforderlichen Erklärungen müssen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden

An wen muss ich mich wenden?

Sie müssen sich an das Grundbuchamt des für Sie örtlich zuständigen Amtsgerichts wenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Reisepass oder Personalausweis
  • wenn Sie nicht Eigentümer sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt

Welche Gebühren fallen an?

Für die Einsicht in das Grundbuch werden keine Gebühren erhoben.
Für Abschriften aus dem Grundbuch werden gemäß der Kostenordnung Gebühren erhoben. Auskunft über die Gebührenhöhe erteilt das für Sie zuständige Grundbuchamt.
Für Eintragungen in das Grundbuch werden Gebühren erhoben. Die Gebührenhöhe richtet sich hier nach dem jeweiligen Geschäftswert.

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt)

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Zuständigkeit

Amtsgericht Köthen

Öffnungszeiten

Montag 10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr
Freitag 10:00 - 12:00 Uhr

Nachlassabteilung
Montag 10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Anschrift
Postanschrift Amtsgericht Köthen
Friedhofstraße (Köthen) 48
06366Köthen (Anhalt)
Postfach 15 56
06355Köthen (Anhalt)

Kontakt

Telefon:
03496 4220
Fax:
03496 422150
Web:
https://ag-koet.sachsen-anhalt.de

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
A Eduardstraße oder Bärteichpromenade

Parkplätze

Art
Behindertenparkplatz
Anzahl
2
Gebührenpflichtig
nein
Art
Parkplatz
Anzahl
48
Gebührenpflichtig
ja