Abschrift eines Grundbuches beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken. In den Grundbüchern werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke wie Wegerecht, Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden eingetragen.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Grundbuch einsehen oder Abschriften daraus beantragen. In Zweifelsfällen wird das zuständige Grundbuchamt von Ihnen verlangen, dass Sie das berechtigte Interesse glaubhaft machen oder nachweisen.
Außerdem können Sie schriftlich eine Eintragung in das Grundbuch beantragen. Dies ist immer dann erforderlich, wenn Sie zum Beispiel das Eigentum an einem Grundstück übertragen, das heißt ein Grundstück kaufen oder verkaufen oder ein Grundpfandrecht an Ihrem Grundstück bestellen wollen.
Voraussetzungen für die Eintragung sind:
- schriftlicher Antrag,
- Eintragungungsbewilligung,
- Sie sind Eigentümer des Grundstücks,
- die Voreintragung desjenigen, dessen Recht durch die Eintragung betroffen wird,
- die Einhaltung besonderer Formvorschriften, d. h. Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zur Eintragung erforderlichen Erklärungen müssen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Reisepass oder Personalausweis
-
wenn Sie nicht Eigentümer sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Silvesterparty Musik und gute Laune zum Jahresausklang
ab 19:00 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen - Anna-Magdalena-Bach-Saal
Zuständigkeit
Amtsgericht Köthen
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- null
- Art
- Behindertenparkplatz
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- Gebührenpflichtig
- nein
- null
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 48
- Gebührenpflichtig
- nein