Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

Leistungsbeschreibung

Nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) ist Güterkraftverkehr die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Für den gewerblichen Güterkraftverkehr benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis. Nicht erlaubnispflichtig ist darüber hinaus der sogenannte Werkverkehr, das heißt der Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen.

Sind die Fahrzeuge nur deutschlandweit im Einsatz, benötigen Sie eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr . Für grenzüberschreitende Güterbeförderungen innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)* und der Schweiz benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) und gegebenenfalls eine Fahrerbescheinigung für Staatsangehörige eines Drittstaates. Seit dem 21.05.2022 unterliegen Unternehmen im Rahmen von grenzüberschreitenden Güterkraftverkehren mit Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen einer Lizenzpflicht.

Die Gemeinschaftslizenz können Sie auch für Transporte innerhalb Deutschlands und der EWR-Staaten ("Kabotageverkehre") einsetzen.

Für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes benötigen Sie neben der nationalen Erlaubnis für den deutschen Streckenanteil (Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder Gemeinschaftslizenz) für Streckenanteile in den Drittstaaten bilaterale Genehmigungen oder sogenannte CEMT-Genehmigungen.

Die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr und die Gemeinschaftslizenz können befristet, unter Bedingungen und/oder mit Auflagen erteilt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Unterlagen für das antragstellende Unternehmen:
    • Auszug aus dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, sofern eine entsprechende Eintragung besteht
    • bei GbR-Gesellschaften: Auszug aus dem GbR-Vertrag
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung, wenn eine andere als die antragstellende Person die fachliche Eignung hat
    • Nachweis der Zuverlässigkeit:
      • Führungszeugnis für die zur Vertretung ermächtigte Person (nicht älter als drei Monate)
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die zur Vertretung ermächtigte Person (nicht älter als drei Monate)
      • Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die zur Vertretung ermächtigte Person (nicht älter als drei Monate)
    • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit:
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als drei Monate)
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (nicht älter als drei Monate)
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (nicht älter als drei Monate)
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation (BG Verkehr) (nicht älter als drei Monate)
      • Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr (Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)) und
      • falls erforderlich Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr (Anlage 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
    • Nachweis der fachlichen Eignung:
      • Bescheinigung über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung oder einer gleichwertigen anerkannten Abschlussprüfung oder
      • Nachweis einer mindestens 10-jährigen leitenden Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen (die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen)
  • Unterlagen für Personen, die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellt sind (Verkehrsleiter):
    • Nachweis der Zuverlässigkeit:
      • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
      • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (nicht älter als drei Monate)
    • Nachweis der fachlichen Eignung:
      • Bescheinigung über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung oder einer gleichwertigen anerkannten Abschlussprüfung oder
      • Nachweis einer mindestens 10-jährigen leitenden Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen (die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen)
    • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit:
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (nicht älter als drei Monate)
    • Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

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