Gebäudeeinmessung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Gebäude neu errichten oder in seiner Größe verändern, müssen Sie dies erfassen lassen.

Der Grundriss und die Lage des Gebäudes werden vor Ort bestimmt und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen.

Dieser Vorgang heißt Gebäudeeinmessung. Bei der Gebäudeeinmessung können Grundriss und Lage des Gebäudes in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Für die Fortführung des Liegenschaftskatasters müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen.

Diese Unterlagen müssen von einer Vermessungsingenieurin oder einem -ingenieur erstellt werden. Sie als Eigentümerin oder Eigentümer müssen die Vermessungsingenieurin oder den Vermessungsingenieur privatrechtlich beauftragen.  

Welche Unterlagen werden benötigt?

Reichen Sie nach der Gebäudeeinmessung durch die Vermessungsingenieurin oder den –ingenieur die geeigneten Unterlagen beim LVermGeo ein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das LVermGeo setzt eine Frist, in der Sie die Gebäudeeinmessung beantragen müssen. Stellen Sie innerhalb dieser Frist keinen Antrag, veranlasst das LVermGeo ohne Antrag die Erfassung Ihres Gebäudes.

Anträge / Formulare

Sie können die Einreichung geeigneter Unterlagen für den Gebäudenachweis (Gebäudeeinmessung) online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.            

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Zehringen

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Zuständigkeit

Höhnsch, Matthias - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Öffnungszeiten

Mo. - So. 07:30 - 20:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Kontakt

Telefon:
03493 81040
Mobil:
+49 152 56497751

Müller, Hans Ulrich - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

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