Gebäudeeinmessung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Gebäude neu errichten oder in seiner Größe verändern, müssen Sie dies erfassen lassen.
Der Grundriss und die Lage des Gebäudes werden vor Ort bestimmt und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen.
Dieser Vorgang heißt Gebäudeeinmessung. Bei der Gebäudeeinmessung können Grundriss und Lage des Gebäudes in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Für die Fortführung des Liegenschaftskatasters müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen.
Diese Unterlagen müssen von einer Vermessungsingenieurin oder einem -ingenieur erstellt werden. Sie als Eigentümerin oder Eigentümer müssen die Vermessungsingenieurin oder den Vermessungsingenieur privatrechtlich beauftragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Reichen Sie nach der Gebäudeeinmessung durch die Vermessungsingenieurin oder den –ingenieur die geeigneten Unterlagen beim LVermGeo ein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das LVermGeo setzt eine Frist, in der Sie die Gebäudeeinmessung beantragen müssen. Stellen Sie innerhalb dieser Frist keinen Antrag, veranlasst das LVermGeo ohne Antrag die Erfassung Ihres Gebäudes.
Anträge / Formulare
Sie können die Einreichung geeigneter Unterlagen für den Gebäudenachweis (Gebäudeeinmessung) online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
- Arensdorf,
- Baasdorf,
- Dohndorf,
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- Großwülknitz,
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- Kleinwülknitz,
- Klepzig,
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Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Historische Schlossführung - Im Rahmen der Aktionswochen gegen Gewalt an Frauen
ab 17:00 UhrSchloss - Schlosshof
Weihnachtsrevue - Tanzstudio zeigt „Der Weihnachtsmann und das Buch der Erinnerung“
ab 10:30 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen - Johann-Sebastian-Bach-Saal
Zuständigkeit
Höhnsch, Matthias - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Öffnungszeiten
Mo. - So. 07:30 - 20:00 UhrAngaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- 03493 81040
- Mobil:
- +49 152 56497751
- E-Mail:
- info@vermessung-hoehnsch.de
Müller, Hans Ulrich - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- +49 3923 613-9040
- Fax:
- +49 3923 613-9043
- Mobil:
- 0171 7727515
- E-Mail:
- info@ivg-mueller.de