Gaststättengewerbe anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wer eine Gaststätte betreiben will, muss dies der dafür zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn des Betriebes schriftlich anzeigen.
Außerdem hat er eine Gewerbeanzeige vorzunehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- In der Anzeige sind Name, Vorname und Anschrift des Betreibers, Ort und Zeit des Betriebsbeginns sowie die Art der zum Verkauf vorgesehenen Getränke und Speisen anzugeben.
Sollten alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, sind weitere Unterlagen vorzulegen.
- Nachweis über beantragtes Führungszeugnis
- Nachweis über beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem vom Insolvenzgericht zu führenden Verzeichnis und aus dem vom zentralen Vollstreckungsportal geführten Schuldnerverzeichnis
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Vier Wochen vor Beginn des Betriebes ist dies der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Lesung mit Jette Jansen - Im Rahmen der Aktionswochen gegen Gewalt an Frauen
ab 18:00 UhrWallstraße 1 (ehemals Deichmann)
NEU !!! Lesestart - MINI (3 - 4 Jährige) Neu!!! "Bagger Billy"
von 17:00 Uhr bis 17:15 UhrStadtbibliothek Köthen - Lesehöhle
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Ordnungs- und Gewerbeabteilung (322)
Beschreibung
Die Ordnungs- und Gewerbeabteilung ist mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten bezüglich des ruhenden Verkehrs (Parken, Halten) beschäftigt. Aber auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten aus der Vielzahl anderer Rechtsgebiete obliegt dem Bereich. Weiterhin ist die Ordnungsabteilung für die Überwachung von gefährlichen Hunden zuständig.
Nicht nur die Politessen des Außendienstes, die sich um eine Vielzahl der die Ordnung und Sicherheit in der Stadt betreffenden Probleme kümmern, sind hier beschäftigt, sondern auch der Bereich Gewerbeangelegenheiten (Gewerbean- und -abmeldungen, Gaststättenerlaubnisse), Obdachlosenangelegenheiten, Marktnutzung und die örtliche Straßenverkehrsbehörde für die Stadt Köthen (Anhalt) finden sich hier wieder. Außerdem wird hier der Einsatz des Bereitschaftsdienstes der Stadtverwaltung organisiert.
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-365
Ordnungsabteilung
- Telefon:
- 03496 425-352
Gewerbeabteilung
- Telefon:
- 03496 425-353
Gewerbeabteilung
- Fax:
- 03496 425-6365
Ordnungsabteilung
- Fax:
- 03496 425-6352
Gewerbeabteilung
- Fax:
- 03496 425-6353
Gewerbeabteilung
- E-Mail:
- stadtverwaltung_koethen@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Kontoverbindung
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade