Führen von Gesundheitsfachberufsbezeichnung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Podologe
- Altenpfleger
- Ergotherapeut
- Diätassistent
- Logopäde
- Masseur und medizinischer Bademeister
- Physiotherapeut
- Orthoptist
- Pharmazeutisch-technischer Assistent
- Rettungsassistent
- MTA (Labor, Röntgen oder Funktionsdiagnostik)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- persönlicher Antrag
- Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
- ärztliche Bescheinigung
- Führungszeugnis, Belegart 0
- Geburts- oder Heiratsurkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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Veranstaltungen
NEU !!! Lesestart - MINI für Kinder von 3 - 4 Jahren !!! NEU

Stadtbibliothek Köthen - Lesehöhle
Nocturne im Kerzenschein - Vielseitiges Konzert der Musikschule „Johann Sebastian Bach“

Veranstaltungszentrum Schloss Köthen - Johann-Sebastian-Bach-Saal
Vom Klinggedicht zum Nano-Sonett - Vortrag und Lesung des Autors Dr. Dirk Schindelbeck

Erlebniswelt Deutsche Sprache Schloss Köthen
Zuständigkeit
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten Sprechzeiten persönlich: nach TerminvergabeAngaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- +49 345 514-3268
akademisch
- Telefon:
- +49 345 514-3045
nichtakademisch
- Fax:
- +49 345 514-3279
- E-Mail:
- lpa.gesundheitsberufe@lvwa.sachsen-anhalt.de