Führen von Gesundheitsfachberufsbezeichnung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Podologe
- Altenpfleger
- Ergotherapeut
- Diätassistent
- Logopäde
- Masseur und medizinischer Bademeister
- Physiotherapeut
- Orthoptist
- Pharmazeutisch-technischer Assistent
- Rettungsassistent
- MTA (Labor, Röntgen oder Funktionsdiagnostik)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- persönlicher Antrag
- Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
- ärztliche Bescheinigung
- Führungszeugnis, Belegart 0
- Geburts- oder Heiratsurkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Lesung mit Jette Jansen - Im Rahmen der Aktionswochen gegen Gewalt an Frauen
ab 18:00 UhrWallstraße 1 (ehemals Deichmann)
NEU !!! Lesestart - MINI (3 - 4 Jährige) Neu!!! "Bagger Billy"
von 17:00 Uhr bis 17:15 UhrStadtbibliothek Köthen - Lesehöhle
Zuständigkeit
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten Sprechzeiten persönlich: nach TerminvergabeAngaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- +49 345 514-3268
- Telefon:
- +49 345 514-3045
- Fax:
- +49 345 514-3279
- E-Mail:
- lpa.gesundheitsberufe@lvwa.sachsen-anhalt.de