Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Pferde und andere Huftiere,
- Geflügel,
- Hasentiere,
- Farmwild.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.
Welche Fristen muss ich beachten?
Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.
Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde einzubinden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
- Köthen (Anhalt),
- Klepzig,
- Hohsdorf,
- Baasdorf,
- Gahrendorf,
- Kleinwülknitz,
- Porst,
- Merzien,
- Geuz,
- Elsdorf,
- Zehringen,
- Wülknitz,
- Löbnitz an der Linde,
- Großwülknitz,
- Arensdorf,
- Dohndorf
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Auf den Spuren Alfred Tokayers“ 04. Mai bis 01. September 2024
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Historisches Museum im Schloss Köthen