Erbschaft ausschlagen
Leistungsbeschreibung
Als Erbin oder Erbe müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie aufgrund gesetzlicher Erbfolge, eines Testaments oder eines Erbvertrags erben.
Informieren Sie sich zunächst, welche Vermögenswerte und welche Schulden vorhanden sind. Möchten Sie die Erbschaft nicht annehmen, müssen Sie die Ausschlagung ausdrücklich erklären.
Es reicht nicht, wenn Sie eine schriftliche Erklärung vorlegen. Sie können die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht erklären oder eine öffentlich beglaubigte Erklärung abgeben.
Zuständig ist dabei das Amtsgericht,
- in dessen Bezirk die oder der Verstorbene ihre oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder
- in dessen Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Haben Sie die Erbschaft wirksam ausgeschlagen, werden Sie so behandelt, als ob die Erbschaft nie angefallen wäre.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen und Nachweise müssen Sie erbringen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
-
Soll die Ausschlagung für eine minderjährige Erbin oder einen minderjährigen Erben erklärt werden:
gegebenenfalls ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich
- Auskünfte hierzu erteilt das Nachlassgericht. Den Antrag müssen Sie bei dem Familiengericht stellen, das für den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes zuständig ist.
- Bei Ausschlagung durch Betreuerin oder Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
- Arensdorf,
- Baasdorf,
- Dohndorf,
- Elsdorf,
- Gahrendorf,
- Geuz,
- Großwülknitz,
- Hohsdorf,
- Kleinwülknitz,
- Klepzig,
- Köthen (Anhalt),
- Löbnitz an der Linde,
- Merzien,
- Porst,
- Wülknitz,
- Zehringen
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025

Historisches Museum im Schloss Köthen
Zuständigkeit
Amtsgericht Köthen
Öffnungszeiten
Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr Nachlassabteilung Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 UhrAngaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- Eduardstraße oder Bärteichpromenade A
Parkplätze
- null
- Art
- Behindertenparkplatz
- Anzahl
- 2 (2 Behindertenparkplätze)
- Gebührenpflichtig
- nein
- null
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 48
- Gebührenpflichtig
- nein