Nachlasspflegeschaft beantragen

Leistungsbeschreibung

Nicht selten verstirbt jemand, ohne ein Testament zu hinterlassen, oder ohne Angehörige, die bekannt wären. Besteht der Nachlass aus mehr Vermögen als Verbindlichkeiten, setzt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger/ eine Nachlasspflegerin ein. Dieser/ diese sichert und verwaltet den Nachlass und sucht nach Angehörigen.

Können trotz aller Bemühungen keine Blutsverwandten ermittelt werden, oder nehmen die Erben das Erbe nicht an, fällt der Nachlass an den Staat. Die Nachlasspflegschaft endet, wenn ein Erbe/eine Erbin ermittelt ist oder kein Fürsorgebedürfnis mehr besteht. Beispielsweise, weil der Nachlass bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts hinterlegt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft kann formlos gestellt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Zehringen

Stadtnachrichten

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Zuständigkeit

Amtsgericht Köthen

Öffnungszeiten

Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr Nachlassabteilung Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Kontakt

Telefon:
03496 4220
Fax:
03496 422150

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
Eduardstraße oder Bärteichpromenade A

Parkplätze

null
Art
Behindertenparkplatz
Anzahl
2 (2 Behindertenparkplätze)
Gebührenpflichtig
nein
null
Art
Parkplatz
Anzahl
48
Gebührenpflichtig
nein