Nachlasspflegeschaft beantragen
Leistungsbeschreibung
Nicht selten verstirbt jemand, ohne ein Testament zu hinterlassen, oder ohne Angehörige, die bekannt wären. Besteht der Nachlass aus mehr Vermögen als Verbindlichkeiten, setzt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger/ eine Nachlasspflegerin ein. Dieser/ diese sichert und verwaltet den Nachlass und sucht nach Angehörigen.
Können trotz aller Bemühungen keine Blutsverwandten ermittelt werden, oder nehmen die Erben das Erbe nicht an, fällt der Nachlass an den Staat. Die Nachlasspflegschaft endet, wenn ein Erbe/eine Erbin ermittelt ist oder kein Fürsorgebedürfnis mehr besteht. Beispielsweise, weil der Nachlass bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts hinterlegt wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft kann formlos gestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten des Verfahrens einer Nachlasspflegschaft trägt der Erbe/die Erbin. Der Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft ist kostenfrei.
Für die Nachlasspflegschaft wird eine Jahresgebühr gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz fällig. Sie beträgt 10 Euro je angefangene 5.000 Euro Nachlasswert, mindestens jedoch 200 Euro.
Zudem erhält der/die vom Gericht eingesetzte Nachlasspfleger/in eine Vergütung. Die Höhe wird individuell vereinbart.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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ab 18:00 UhrWallstraße 1 (ehemals Deichmann)
NEU !!! Lesestart - MINI (3 - 4 Jährige) Neu!!! "Bagger Billy"
von 17:00 Uhr bis 17:15 UhrStadtbibliothek Köthen - Lesehöhle
Zuständigkeit
Amtsgericht Köthen
Öffnungszeiten
Montag 10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr
Freitag 10:00 - 12:00 Uhr
Nachlassabteilung
Montag 10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Friedhofstraße (Köthen) 48
06366Köthen (Anhalt)
06355Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 4220
- Fax:
- 03496 422150
- E-Mail:
- ag-koet@justiz.sachsen-anhalt.de
- Web:
- https://ag-koet.sachsen-anhalt.de
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- A Eduardstraße oder Bärteichpromenade
Parkplätze
- Art
- Behindertenparkplatz
- Anzahl
- 2
- Gebührenpflichtig
- nein
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 48
- Gebührenpflichtig
- ja