Erbenauseinandersetzung beantragen
Leistungsbeschreibung
Ist ein Verstorbener von mehreren Personen beerbt worden, dann teilt das Gesetz nicht jedem Einzelnen unterschiedliche Gegenstände zu. Alle Erben sind mit ihrem Anteil am Vermögen des Erblassers, an der Gesamtheit des Vermögens beteiligt. Der Nachlass steht den Erben gemeinschaftlich zu. Kein Miterbe kann über einen Gegenstand allein verfügen. Es ist stets die Mitwirkung aller Erben nötig. Alle Erben zusammen bilden die so genannte Erbengemeinschaft.
Erbauseinandersetzung
Wenn der Nachlass aufgeteilt werden soll, müssen sich die Erben über die Teilung einigen. Kommt keine Einigung zustande, muss dieses in der Erbauseinandersetzung geklärt werden. Diese muss beim Nachlassgericht beantragt werden. Dabei werden die Nachlassgegenstände oder ihr Erlös so unter den Miterben verteilt, dass jeder so viel erhält, wie es seinem Anteil an der Erbengemeinschaft entspricht.
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Erlebniswelt Deutsche Sprache Schloss Köthen
Zuständigkeit
Amtsgericht Köthen
Öffnungszeiten
Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr Nachlassabteilung Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 UhrAngaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- Eduardstraße oder Bärteichpromenade A
Parkplätze
- null
- Art
- Behindertenparkplatz
- Anzahl
- 2 (2 Behindertenparkplätze)
- Gebührenpflichtig
- nein
- null
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 48
- Gebührenpflichtig
- nein