Genehmigung für Entsorgungsbetrieb beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein flächendeckendes System zur Entsorgung von Verpackungsabfällen privater Endverbraucher betreiben wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktueller Handelsregisterauszug
- Nachweis über die Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Abfallbeauftragten
- Erfassungsverträge für die verschiedenen Abfallfraktionen
- Abstimmungsvereinbarungen bzw. Unterwerfungserklärungen mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern des Landes Sachsen-Anhalt
- Verträge zum Nachweis von Sortier- und Verwertungskapazitäten,
- Finanzierungsvereinbarung mit der Zentralen Stelle
- Unterlagen zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Absichtserklärung zum Beitritt zur Gemeinsamen Stelle
- Der Antrag ist vom Geschäftsführer handschriftlich zu unterzeichnen und in zweifacher Ausführung (1 Exemplar ist zur Auslegung entsprechend zu kennzeichnen) vorzulegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Anträge / Formulare
Es sind keine Vorlagen zur Beantragung von Systemgenehmigungen vorhanden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
- Arensdorf,
- Baasdorf,
- Dohndorf,
- Elsdorf,
- Gahrendorf,
- Geuz,
- Großwülknitz,
- Hohsdorf,
- Kleinwülknitz,
- Klepzig,
- Köthen (Anhalt),
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- Porst,
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Zuständigkeit
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- 0345 5704-0
- Fax:
- 0345 5704-190
- E-Mail:
- poststelle@lau.mwu.sachsen-anhalt.de