Entsorgungsfachbetrieb - Zertifikat
Leistungsbeschreibung
Jeder Abfallerzeuger hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Abfall ordnungsgemäß entsorgt wird. Um den Abfallerzeuger in dieser Hinsicht juristisch zu entlasten, hat der Gesetzgeber den Begriff des Entsorgungsfachbetriebes als anerkanntes Zertifikat der Abfallwirtschaft eingeführt. Entsorgungsfachbetrieb ist,
- wer berechtigt ist, das Gütezeichen einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu führen oder
- einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, der eine mindestens einjährige Überprüfung einschließt. Unter dem Begriff technische Überwachungsorganisation versteht man den Zusammenschluss unabhängiger, zuverlässiger und fachkundiger Gutachter.
An die Entsorgungsfachbetriebe können für die Zertifizierung bestimmte Anforderungen gestellt werden. Dazu werden insbesondere
- Mindestanforderungen an die Fachkenntnisse festgelegt,
- der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit und einer ausreichenden Haftpflichtversicherung gefordert und
- Anforderungen an Geräte und Ausrüstungen bestimmt.
Zwei Wege führen zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
- das Prüfungs- und Zertifizierungsverfahrens durch beauftragte Sachverständige einer durch die zuständige Behörde anerkannten Entsorgergemeinschaft oder
- das Prüfungs- und Zertifizierungsverfahren durch Sachverständige einer Technischen Überwachungsorganisation auf der Grundlage eines zwischen dem Betrieb und der Technischen Überwachungsorganisation geschlossenen Vertrages nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde.
Das Überwachungszertifikat ist befristet. Die Gültigkeitsdauer darf einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.
Vorteile einer Zertifizierung sind:
- keine gebührenpflichtige Transportgenehmigung mehr notwendig,
- Teilnahme an qualifizierten Ausschreibungen von Kommunen und Unternehmen,
- Verhandlungspotenzial mit Versicherungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Reichen Sie den Antrag auf Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb ein. Neben den allgemeinen Angaben müssen Sie die Abfallarten der zu zertifizierenden Tätigkeiten angeben.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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Zuständigkeit
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
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- Rollstuhlgerecht
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