Betrieb von Energieversorgungsnetzen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wer die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigt, benötigt die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit der Beantragung der Genehmigung ist vom Antragsteller der Nachweis zu führen, dass er die oben benannten Voraussetzungen erfüllt. Einzelheiten zum Umfang der mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen sind im Merkblatt der Energieaufsicht zusammengefasst.

Anträge / Formulare

Die Anträge sind formlos entsprechend den Vorgaben des Merkblatts einzureichen.

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Aktueller Wohnort: Baasdorf

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Zuständigkeit

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Kontakt

Telefon:
0391 567-1950
Fax:
0391 567-1964