Einschulungsuntersuchung vereinbaren
Leistungsbeschreibung
Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.
Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.
An wen muss ich mich wenden?
Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Untersuchung benötigen Sie
- Untersuchungsheft (gelbes Heft)
- Impfausweis
- ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
- wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte
Welche Gebühren fallen an?
keine
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Bundesweiter Warntag am 12. September
Veranstaltungen
Schlosssalon: Torsten Vogel zu Gast in der Gesprächsrunde
ab 18:00 Uhr"Schlosskaffee" im Veranstaltungszentrum Schloss Köthen
"Schlosswiesn" Oktoberfest-Stimmung mit Gabalier-Double Kevin
ab 19:30 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen