Bootszeugnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Für die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten oder Wassermotorräder zur nicht gewerbsmäßigen Nutzung, benötigen Sie neben einer Genehmigung für die Vermietung als Ganzes für jedes vermietetes Fahrzeug ein Bootszeugnis.

Das Bootszeugnis wird auf Antrag des Betreibers des Bootsverleihs erteilt. Das Bootszeugnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Referat Verkehrswesen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis 
  • Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)
  • Fahrtauglichkeitsbescheinigung oder bei neuen Fahrzeugen eine gültige Konformitätserklärung

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geltungsdauer des Bootszeugnisses ist unterschiedlich je nach Gültigkeit der Fahrtauglichkeitsbescheinigung oder Konformitätserklärung - längstens jedoch für zehn Jahre.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Porst

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Zuständigkeit

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Verkehrswesen

Beschreibung

Verkehrswesen

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
siehe Hinweise
Aufzug vorhanden
siehe Hinweise

Adressen

Anschrift
Postanschrift Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112Halle (Saale)
Postfach 200256
06003Halle (Saale)

Kontakt

Telefon:
0345 514-1232
Fax:
0345 514-1829
Web:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa