Bootszeugnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten oder Wassermotorräder zur nicht gewerbsmäßigen Nutzung, benötigen Sie neben einer Genehmigung für die Vermietung als Ganzes für jedes vermietetes Fahrzeug ein Bootszeugnis.
Das Bootszeugnis wird auf Antrag des Betreibers des Bootsverleihs erteilt. Das Bootszeugnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Referat Verkehrswesen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)
- Fahrtauglichkeitsbescheinigung oder bei neuen Fahrzeugen eine gültige Konformitätserklärung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geltungsdauer des Bootszeugnisses ist unterschiedlich je nach Gültigkeit der Fahrtauglichkeitsbescheinigung oder Konformitätserklärung - längstens jedoch für zehn Jahre.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Zuständigkeit
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Verkehrswesen
Beschreibung
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- siehe Hinweise
- Aufzug vorhanden
- siehe Hinweise
Adressen
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112Halle (Saale)
06003Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 0345 514-1232
- Fax:
- 0345 514-1829
- E-Mail:
- poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
- Web:
- https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa