Blinden- und Gehörlosengeld beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie blind oder hochgradig sehbehindert sind, kann Ihnen Blindengeld gewährt werden. Es soll Ihre Mehraufwendungen aufgrund der Behinderung ausgleichen.
Das volle Blindengeld beträgt monatlich 424,44 Euro für Erwachsene und 294,76 Euro für Minderjährige.
Hochgradig Sehbehinderte erhalten monatlich 61,30 Euro.
Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz sind einkommens- und vermögensunabhängig. Es werden jedoch einige Leistungen der Pflegeversicherung auf das Blindengeld angerechnet. Wenn Sie beispielsweise Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege oder bei teil- oder vollstationärer Pflege erhalten, bekommen Sie ein gekürztes Blindengeld.
Die Beträge gestalten sich wie folgt:
- Pflegegrad 2: Erwachsene: 279,08 Euro | Minderjährige: 149,40 Euro
- Pflegegrad 3-5: Erwachsene: 244,59 Euro | Minderjährige: 114,91 Euro
- Heim - Eigenanteil an den Heimkosten mehr als 50 %: Erwachsene: 424,44 Euro | Minderjährige: 294,76 Euro
- Heim - Eigenanteil an den Heimkosten weniger als 50 %: Erwachsene: 212,22 Euro | Minderjährige: 147,38 Euro
Ähnliches gilt auch, wenn Sie gehörlos sind. Das Gehörlosengeld in Sachsen-Anhalt beträgt 61,30 Euro. Anders als beim Blindengeld wird das Gehörlosengeld immer in dieser Höhe ausgezahlt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt (LVwA).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Blinden- oder Gehörlosengeld
- Feststellungsbescheid über Ihre Behinderung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Leistungen nach dem Landesblinden- und Gehörlosengeldgesetz werden auf Antrag gewährt. Es wird ab dem Monat gezahlt, ab dem die Voraussetzungen und Ihr Antrag vorliegen.
Anträge / Formulare
Sie finden Antragsformulare zum Blinden- und Gehörlosengeld auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
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Zuständigkeit
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren
Beschreibung
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
Terminvereinbarung in Schwerbehindertenangelegenheiten:
Magdeburg: Tel.: (0391) 567-2680
Halle (Saale): Tel.: (0345) 514-3350
oder online unter:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/soziales/
Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- siehe Hinweise
- Aufzug vorhanden
- siehe Hinweise
Adressen
Olvenstedter Str. 1-2
39108Magdeburg
06114Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 0391 567-2680
- Telefon:
- 0345 514-3350
- Fax:
- 0391 567-2357
- E-Mail:
- schwerbehindertenrecht37@lvwa.sachsen-anhalt.de
- Web:
- https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/soziales/