Beseitigung von Anlagen anzeigen

Leistungsbeschreibung

Nach § 60 Abs.3 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) ist die Beseitigung von

  1. Anlagen nach § 60 Abs. 1 BauO LSA,
  2. freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3,
  3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m

verfahrensfrei.

Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat vor Beginn der Beseitigung der zuständigen Stelle anzuzeigen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und den Städten Naumburg, Stendal, Köthen, Weißenfels und Zeitz.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes amtliches Anzeigeformular

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist

1 Monate
Vor Beginn der Beseitigung

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Zehringen

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Veranstaltungen

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Zuständigkeit

Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung Fachbereich Bauordnung

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Anschrift
Postanschrift Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung - Fachbereich Bauordnung
Röhrenstraße 33
06749Bitterfeld
Am Flugplatz 1
06366Köthen (Anhalt)

Kontakt

Telefon:
03493 341-631

Öffentlicher Nahverkehr

S-Bahn:
Bitterfeld, Bahnhof Bitterfeld, Bahnhof
Regionalbahn:
Bitterfeld, Bahnhof Bitterfeld, Bahnhof
Bus:
Bitterfeld, Fischeck Bitterfeld, Fischeck