Beseitigung von Anlagen anzeigen

Leistungsbeschreibung

Nach § 60 Abs.3 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) ist die Beseitigung von

  1. Anlagen nach § 60 Abs. 1 BauO LSA,
  2. freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3,
  3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m

verfahrensfrei.

Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat vor Beginn der Beseitigung der zuständigen Stelle anzuzeigen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und den Städten Naumburg, Stendal, Köthen, Weißenfels und Zeitz.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes amtliches Anzeigeformular

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist

1 Monate
Vor Beginn der Beseitigung

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Dohndorf

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Zuständigkeit

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.