Beseitigung von Anlagen anzeigen
Leistungsbeschreibung
Nach § 60 Abs.3 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) ist die Beseitigung von
- Anlagen nach § 60 Abs. 1 BauO LSA,
- freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3,
- sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m
verfahrensfrei.
Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat vor Beginn der Beseitigung der zuständigen Stelle anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und den Städten Naumburg, Stendal, Köthen, Weißenfels und Zeitz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes amtliches Anzeigeformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist
Vor Beginn der Beseitigung
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Nocturne im Kerzenschein - Vielseitiges Konzert der Musikschule „Johann Sebastian Bach“
ab 20:15 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen - Johann-Sebastian-Bach-Saal
Zuständigkeit
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung Fachbereich Bauordnung
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Röhrenstraße 33
06749Bitterfeld
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03493 341-631
- E-Mail:
- bauordnung@anhalt-bitterfeld.de
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- Bitterfeld, Fischeck Bitterfeld, Fischeck
- S-Bahn:
- Bitterfeld, Bahnhof Bitterfeld, Bahnhof
- Regionalbahn:
- Bitterfeld, Bahnhof Bitterfeld, Bahnhof