Erlaubniserteilung für nationale Besamungsstationen und nationale Embryo-Entnahmeeinheiten beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Equiden eine nationale Besamungsstation oder eine Embryo-Entnahmeeinheit betreiben wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn
- eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Einrichtung tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich-fachtechnischen Aufgaben durch eine oder einen vertraglich an die Besamungsstation gebundene Tierärztin oder gebundenen Tierarzt gewährleistet ist,
- das für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderliche Personal vorhanden ist,
- die für die Entnahme, Aufbereitung, Lagerung sowie die Abgabe von Eizellen und Embryonen erforderlichen Einrichtungen bei einer Embryo-Entnahmeeinheit vorhanden sind,
- die für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen beziehungsweise Embryonen erforderlichen Einrichtungen bei einer Besamungsstation vorhanden sind und
- bei einer Besamungsstation die männlichen Zuchttiere vorhanden sind.
Die Erlaubnis bezieht sich auf die jeweilige Einrichtung mit ihren Betriebsteilen sowie auf die jeweilige Tierart. Sie wird in der Regel für 10 Jahre erteilt. Sie kann anschließend neu erteilt werden.
An wen muss ich mich wenden?
für Schwein, Pferd: Amt für Landwirtschaft, Flurneurdnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt)
für Rind, Schaf, Ziege: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark)
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist
Die Erlaubnis sollte spätestens 8 Wochen vor der geplanten Aufnahme der Tätigkeit des Betreibens beziehungsweise vor Ablauf der bisherigen Erlaubnis beantragt werden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
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Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Zuständigkeit
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Adressen
Kühnauer Straße 161
06846Dessau-Roßlau
Kontakt
- Telefon:
- 0340 65060
- Fax:
- 0340 6506601
- E-Mail:
- poststelleDE@alff.mule.sachsen-anhalt.de