Bejagen von Kormoranen beantragen
Leistungsbeschreibung
Ab dem 01.01.2015 gilt in Sachsen-Anhalt die Kormoranverordnung Sachsen-Anhalt (KorVO LSA). Diese Verordnung dient dem Schutz der natürlichen Fischfauna und der Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane. Nach dieser Verordnung dürfen die dazu berechtigten Personen Kormorane in bestimmten Bereichen und unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen bejagen sowie die Entstehung neuer Brutkolonien durch geeignete Maßnahmen verhindern. Damit sollen Kormorane bei drohenden Schäden aus diesen Bereichen vergrämt werden.
Wichtiger Hinweis
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt hat als Oberste Naturschutzbehörde per Erlass geregelt, dass „geeignete Maßnahmen“ zur Verhinderung der Entstehung neuer Brutkolonien des Kormorans im Sinne von § 5 KorVO LSA nur das Töten durch Abschuss gemäß § 2 Abs. 1 KorVO LSA umfassen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Nach § 6 Abs. 1 Kor VO LSA hat der Revierinhaber eine stets aktuelle Liste über die in einem Kalenderjahr erlegten Kormorane nach einem von der Oberen Naturschutzbehörde erteilten Muster zu führen und diese jährlich bis zum 15.02. der Oberen Naturschutzbehörde vorzulegen.
Nach § 6 Abs. 2 KorVO LSA hat der Revierinhaber nach § 5 Satz 2 KorVO LSA getroffene Maßnahmen der Oberen Naturschutzbehörde innerhalb eines Monats schriftlich nach einem von der Oberen Naturschutzbehörde erteilten Muster zu melden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Liste 1 Kormoranabschüsse § 6 Abs. 1 KorVO LSA
- Liste 2 Kormoranabschüsse § 6 Abs. 2 KorVO LSA
Die Listen können sowohl handschriftlich als auch digital ausgefüllt werden und sind beim Landesverwaltungsamt abrufbar.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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Zuständigkeit
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Abteilung Landwirtschaft und Umwelt
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Adressen
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112Halle (Saale)
06003Halle (Saale)