Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

Leistungsbeschreibung

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Grundsätzlich müssen Sie dafür einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt - beauftragen.

In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls bestimmen, ob Sie ein reduziertes Prüfprogramm in Anspruch nehmen wollen.

An wen muss ich mich wenden?

untere Bauaufsichtsbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bauantrag (per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachtem Vordruck),
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster,
  • Lageplan,
  • Bauzeichnungen,
  • Baubeschreibung.

Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

  • Standsicherheitsnachweis,
  • Brandschutznachweis,
  • Angaben über die gesicherte Erschließung.

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

mindestens 50 €

Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €

Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung der Baugenehmigung
  • Erwartete Kosten der Bauausführung

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten.
  • Sie dürfen die Bauarbeiten dann maximal 1 Jahr unterbrechen.
  • Sie können die Baugenehmigung 1 Jahr verlängern lassen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: 06366 Köthen (Anhalt)

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Zuständigkeit

Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung Fachbereich Bauordnung

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Anschrift
Postanschrift Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung - Fachbereich Bauordnung
Röhrenstraße 33
06749Bitterfeld
Am Flugplatz 1
06366Köthen (Anhalt)

Kontakt

Telefon:
03493 341-631

Öffentlicher Nahverkehr

S-Bahn:
Bitterfeld, Bahnhof Bitterfeld, Bahnhof
Regionalbahn:
Bitterfeld, Bahnhof Bitterfeld, Bahnhof
Bus:
Bitterfeld, Fischeck Bitterfeld, Fischeck