Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen
Leistungsbeschreibung
Auf Antrag (formlos) können betroffene Personen Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten von der Verfassungsschutzbehörde erhalten. Die Auskunft kann aber auch verweigert werden.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Auskunftserteilung
- eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes drohen würde,
- Nachrichtenzugänge des Verfassungsschutzes gefährdet sein könnten,
- die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes zu befürchten wären,
- die öffentliche Sicherheit gefährdet sein könnte oder
- andere Rechtsvorschriften oder berechtigte Interessen Dritter dies erforderten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um Missbrauch vorzubeugen ist ein Identitätsnachweis, z.B. eine Kopie des Personalausweises, erforderlich
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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Bilderbuchkino "Emil im Schnee" in der Kinderbibliothek
von 17:00 Uhr bis 17:30 UhrStadtbibliothek Köthen - Lesehöhle
"Heavysaurus" - Vier Dinos und ein Drache auf „Pommesgabel Tour“
ab 17:00 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen
Zuständigkeit
Ministerium für Inneres und Sport Ministerium für Inneres und Sport - Abteilung Verfassungsschutz
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- 0391 567-3900
- Fax:
- 0391 567-3999
- E-Mail:
- vschutz@mi.sachsen-anhalt.de