Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen
Leistungsbeschreibung
Auf Antrag (formlos) können betroffene Personen Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten von der Verfassungsschutzbehörde erhalten. Die Auskunft kann aber auch verweigert werden.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Auskunftserteilung
- eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes drohen würde,
- Nachrichtenzugänge des Verfassungsschutzes gefährdet sein könnten,
- die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes zu befürchten wären,
- die öffentliche Sicherheit gefährdet sein könnte oder
- andere Rechtsvorschriften oder berechtigte Interessen Dritter dies erforderten.
An wen muss ich mich wenden?
Verfassungsschutzbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um Missbrauch vorzubeugen ist ein Identitätsnachweis, z.B. eine Kopie des Personalausweises, erforderlich
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Lesung mit Jette Jansen - Im Rahmen der Aktionswochen gegen Gewalt an Frauen
ab 18:00 UhrWallstraße 1 (ehemals Deichmann)
NEU !!! Lesestart - MINI (3 - 4 Jährige) Neu!!! "Bagger Billy"
von 17:00 Uhr bis 17:15 UhrStadtbibliothek Köthen - Lesehöhle
Zuständigkeit
Ministerium für Inneres und Sport Abteilung Verfassungsschutz
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Adressen
Nachtweide 82
39124Magdeburg
39008Magdeburg
Kontakt
- Telefon:
- 0391 567-3900
- Fax:
- 0391 567-3999
- E-Mail:
- vschutz@mi.sachsen-anhalt.de
- Web:
- https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/