Auflassung abgeben
Leistungsbeschreibung
Eine Auflassung ist eine Einigungserklärung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer eines Grundstücks. Beide müssen diese Einigungserklärung bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Notar abgeben. Damit allein tritt der Eigentumsübergang jedoch noch nicht ein. Hinzukommen muss die
Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch
. Um die Interessen des Käufers zu schützen, lässt deshalb der Notar im Grundbuch die Auflassung vormerken, bis die endgültige Umschreibung im Grundbuch erfolgen kann.
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Stadtnachrichten
Stellenausschreibung Bauhandwerker (m/w/d)
Stellenausschreibung Sekretär/in (m/w/d)
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025

Historisches Museum im Schloss Köthen
Herrenfrühshoppen des KUKAKÖ

Veranstaltungszentrum Schloss Köthen - Johann-Sebastian-Bach-Saal
Führung Neue Musicalien-Kammer: Ein Rundgang durch das klingende Museum

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