Auflassung abgeben
Leistungsbeschreibung
Eine Auflassung ist eine Einigungserklärung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer eines Grundstücks. Beide müssen diese Einigungserklärung bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Notar abgeben. Damit allein tritt der Eigentumsübergang jedoch noch nicht ein. Hinzukommen muss die
Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch
. Um die Interessen des Käufers zu schützen, lässt deshalb der Notar im Grundbuch die Auflassung vormerken, bis die endgültige Umschreibung im Grundbuch erfolgen kann.
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Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Schlosssalon: Im Gespräch mit Eike Rosenkranz
ab 18:00 Uhr"Schlosskaffee" im Veranstaltungszentrum Schloss Köthen
Dschungelbuch - das Musical
ab 16:00 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen - Johann-Sebastian-Bach-Saal