Auflassung abgeben
Leistungsbeschreibung
Eine Auflassung ist eine Einigungserklärung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer eines Grundstücks. Beide müssen diese Einigungserklärung bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Notar abgeben. Damit allein tritt der Eigentumsübergang jedoch noch nicht ein. Hinzukommen muss die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch. Um die Interessen des Käufers zu schützen, lässt deshalb der Notar im Grundbuch die Auflassung vormerken, bis die endgültige Umschreibung im Grundbuch erfolgen kann.
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Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
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"Die Golden Boys von der Baustelle" - ein Musical von Peter Blaikner & Cosi M. Goehler
ab 19:30 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen - Johann-Sebastian-Bach-Saal