Nachbarschaftsangelegenheiten klären
Leistungsbeschreibung
Eine Baumaßnahme wirkt sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes aus. Deshalb enthält die Bauordnung Sachsen-Anhalt zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.
Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude, aber auch für Bäume oder Festlegungen, welcher Nachbar den Zaun errichten muss. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben. So können diese in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.
In Sachsen-Anhalt ist die Klageerhebung vor Gericht in nachbarrechtlichen Streitigkeiten nur noch zulässig, nachdem von einer gemeindlichen Schiedsstelle, einem Rechtsanwalt oder Notar versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Auf den Spuren Alfred Tokayers“ 04. Mai bis 01. September 2024
Historisches Museum im Schloss Köthen
Zuständigkeit
Schiedsstelle der Stadt Köthen (Anhalt)
Beschreibung
Von der Schließung des Rathauses ist auch der Besuch der Schiedsstelle betroffen.
Sie ist aber an jedem 1. Dienstag des laufenden Monats in der Zeit von 16:00 bis 17:00 Uhr zu erreichen. Rufen Sie bitte vor dem Rathauseingang während dieser Zeit unter 03496/425 292 an. Sie werden hereingeholt oder erhalten einen Termin.
Öffnungszeiten
jeden 1. Dienstag im Monat von 16.00 - 17.00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Marktstraße 1-3
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-292