Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte kontaktieren

Leistungsbeschreibung

Frauenhäuser gewähren jeder von psychischer, physischer und /oder von sexueller und häuslicher Gewalt bedrohten oder betroffenen Frau und ihren Kindern sowie von Stalking (Verfolgung, Belästigung durch Verehrer) betroffenen Frauen Schutz, Beratung, Begleitung und Unterstützung.

Die Aufenthaltsdauer von Betroffenen im Frauenhaus liegt ungefähr bei drei Tagen und kann sich in Ausnahmefällen über mehrere Monate erstrecken. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.

Telefonnummern der Frauenhäuser und deren Beratungsstellen finden Sie in örtlichen Telefonbüchern oder erfragen Sie bei Wohlfahrtsverbänden, kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und Jugend- oder Sozialämtern.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Löbnitz an der Linde

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Veranstaltungen

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Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Gleichstellungsbeauftragte

Beschreibung

  • Ansprechpartnerin zu Fragen der Gleichstellung zwischen Mann und Frau
  • rechtliche Fragen zum Arbeitsrecht, zu Elternzeit, Elterngeld, Zeiten der Schwangerschaft
  • Unterstützung bei Problemen in Zusammenhang mit Trennung, Scheidung, Unterhalt
  • Gewalt in der Partnerschaft, Kontakt zum Frauenhaus oder zur Interventionsstelle
  • Ansprechpartnerin für soziale Vereine in Köthen

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Anschrift
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Rathaus
Marktstraße 1-3
06366Köthen (Anhalt)

Kontakt

Fax:
03496 425-63 56
Telefon:
03496 425-356
Web:
https://www.koethen-anhalt.de

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade