Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen
Leistungsbeschreibung
Jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und später ggf. Prozesskostenhilfe zu stellen.
Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht erfolgt durch den Rechtspfleger. Voraussetzung für die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist jedoch, dass dem Anliegen des Rechtsuchenden entweder durch
- eine sofortige Auskunft,
- einen Hinweis auf andere Hilfemöglichkeiten oder durch
- die Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung
entsprochen werden kann. Bei der sofortigen Auskunft muss es sich um Hinweise auf den Gesetzesinhalt als solchen, auf Zuständigkeitsregelungen oder um Hinweise auf allgemeine rechtliche Gesichtspunkte handeln (eingeschränkte Beratungshilfe). Eine konkrete Verhaltensempfehlung, wie zum Beispiel der Rat, Einspruch gegen ein zugestelltes Versäumnisurteil einzulegen, kann vom Amtsgericht nicht geleistet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) wird gewährt durch
- Rechtsanwälte und Rechtsbeistände,
- anwaltliche Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 BerHG und
- eingeschränkt durch die Amtsgerichte nach § 3 Abs. 2 BerHG.
Welche Gebühren fallen an?
Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist für den Rechtsuchenden unentgeltlich, ein Rechtsanwalt kann für seine Beratung von dem Rechtsuchenden 10,00 Euro verlangen.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Verwaltung bleibt geschlossen
Veranstaltungen
Ideenwerkstatt - Kulturstiftung des Bundes ist zu Gast
ab 13:00 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen
Ideenwerkstatt - Kulturstiftung des Bundes ist zu Gast
ab 09:00 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen
Lesestart in der Kinderbibliothek "Motte, die klitzekleine Moorhexe rettet das Elfenschloss"
von 17:00 Uhr bis 17:30 UhrStadtbibliothek Köthen - Lesehöhle
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Gleichstellungsbeauftragte
Beschreibung
- Ansprechpartnerin zu Fragen der Gleichstellung zwischen Mann und Frau
- rechtliche Fragen zum Arbeitsrecht, zu Elternzeit, Elterngeld, Zeiten der Schwangerschaft
- Unterstützung bei Problemen in Zusammenhang mit Trennung, Scheidung, Unterhalt
- Gewalt in der Partnerschaft, Kontakt zum Frauenhaus oder zur Interventionsstelle
- Ansprechpartnerin für soziale Vereine in Köthen
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Marktstraße 1-3
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Fax:
- 03496 425-63 56
- Telefon:
- 03496 425-356
- Web:
- http://www.koethen-anhalt.de
- E-Mail:
- i.haeckel@koethen-stadt.de
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade