Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen

Leistungsbeschreibung

Jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und später ggf. Prozesskostenhilfe zu stellen.

Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht erfolgt durch den Rechtspfleger. Voraussetzung für die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist jedoch, dass dem Anliegen des Rechtsuchenden entweder durch

  • eine sofortige Auskunft,
  • einen Hinweis auf andere Hilfemöglichkeiten oder durch
  • die Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung

entsprochen werden kann. Bei der sofortigen Auskunft muss es sich um Hinweise auf den Gesetzesinhalt als solchen, auf Zuständigkeitsregelungen oder um Hinweise auf allgemeine rechtliche Gesichtspunkte handeln (eingeschränkte Beratungshilfe). Eine konkrete Verhaltensempfehlung, wie zum Beispiel der Rat, Einspruch gegen ein zugestelltes Versäumnisurteil einzulegen, kann vom Amtsgericht nicht geleistet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) wird gewährt durch

  • Rechtsanwälte und Rechtsbeistände,
  • anwaltliche Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 BerHG und
  • eingeschränkt durch die Amtsgerichte nach § 3 Abs. 2 BerHG.

Welche Gebühren fallen an?

Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist für den Rechtsuchenden unentgeltlich, ein Rechtsanwalt kann für seine Beratung von dem Rechtsuchenden 10,00 Euro verlangen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Baasdorf

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Veranstaltungen

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Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Gleichstellungsbeauftragte

Beschreibung

  • Ansprechpartnerin zu Fragen der Gleichstellung zwischen Mann und Frau
  • rechtliche Fragen zum Arbeitsrecht, zu Elternzeit, Elterngeld, Zeiten der Schwangerschaft
  • Unterstützung bei Problemen in Zusammenhang mit Trennung, Scheidung, Unterhalt
  • Gewalt in der Partnerschaft, Kontakt zum Frauenhaus oder zur Interventionsstelle
  • Ansprechpartnerin für soziale Vereine in Köthen

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Anschrift
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Rathaus
Marktstraße 1-3
06366Köthen (Anhalt)

Kontakt

Fax:
03496 425-63 56
Telefon:
03496 425-356
Web:
http://www.koethen-anhalt.de

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade

Amtsgericht Köthen

Öffnungszeiten

Montag 10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr
Freitag 10:00 - 12:00 Uhr

Nachlassabteilung
Montag 10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Anschrift
Postanschrift Amtsgericht Köthen
Friedhofstraße (Köthen) 48
06366Köthen (Anhalt)
Postfach 15 56
06355Köthen (Anhalt)

Kontakt

Telefon:
03496 4220
Fax:
03496 422150
Web:
https://ag-koet.sachsen-anhalt.de

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
A Eduardstraße oder Bärteichpromenade

Parkplätze

Art
Behindertenparkplatz
Anzahl
2
Gebührenpflichtig
nein
Art
Parkplatz
Anzahl
48
Gebührenpflichtig
ja